Amtliche Bekanntmachung Nr. 3/2010
Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2011
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung 2011 findet in der Zeit vom 11. bis 13. Oktober 2011 einheitlich im Bundesgebiet statt. Bewerber, die im Bundesland Berlin vorwiegend beruflich tätig sind oder, wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich vorwiegend dort aufhalten, müssen ihren Zulassungsantrag bis spätestens
30. April 2011
bei der Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin, einreichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt bei der Steuerberaterkammer Berlin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zulassungsanträge sowie ein Merkblatt über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und über die Durchführung der Prüfung können unter der Adresse www.stbk-berlin.de im Internet im Bereich „Steuerberaterprüfung“ abgerufen werden. Sie sind zusätzlich bei der Steuerberaterkammer Berlin gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Großbrief im Format B 4) erhältlich.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36, 37a, 155 Abs. 3 und 156 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie den §§ 1 bis 6 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
