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Steuerberaterkammer Berlin

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 EUR erhoben (§ 39 Abs. 1 StBerG). Dieser Betrag ist mit Antragstellung an die Steuerberaterkammer Berlin, Meierottostraße 7, 10719 Berlin,

auf das Konto 54 81 100 bei der Postbank Berlin (BLZ: 100 100 10)

IBAN: DE62 1001 0010 0005 4811 00, BIC: PBNKDEFF

unter Angabe des Verwendungszwecks:

  1. für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

    8451 Z – Name, Vorname

  2. für die Zulassung zur Eignungsprüfung

    8451 E – Name, Vorname

zu überweisen.

Die nach der Zulassung zu entrichtende Prüfungsgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR (§ 39 Abs. 2 StBerG) ist bis zum 31. Juli 2009 unter Angabe des Verwendungszwecks „8452 – Name, Vorname“ auf das vorstehende Konto zu entrichten. Eine nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG).

Berlin, 31. Dezember 2008

Roland Kleemann
Präsident

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