Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 EUR erhoben (§ 39 Abs. 1 StBerG). Dieser Betrag ist mit Antragstellung an die Steuerberaterkammer Berlin, Meierottostraße 7, 10719 Berlin,
auf das Konto 54 81 100 bei der Postbank Berlin (BLZ: 100 100 10)
IBAN: DE62 1001 0010 0005 4811 00, BIC: PBNKDEFF
unter Angabe des Verwendungszwecks:
- für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
8451 Z – Name, Vorname
- für die Zulassung zur Eignungsprüfung
8451 E – Name, Vorname
zu überweisen.
Die nach der Zulassung zu entrichtende Prüfungsgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR (§ 39 Abs. 2 StBerG) ist bis zum 31. Juli 2009 unter Angabe des Verwendungszwecks „8452 – Name, Vorname“ auf das vorstehende Konto zu entrichten. Eine nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG).
Berlin, 31. Dezember 2008
Roland Kleemann
Präsident
