Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberaterin/Steuerberater wird gemäß § 2 Nr. 2.1 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin eine Gebühr in Höhe von 150,00 EUR erhoben.
Diese Gebühr ist gemäß § 4 S. 2 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin mit Stellung des Antrags fällig.
Bitte beantragen Sie auch beim für Ihren Wohnort zuständigen Bürgeramt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart „O“). Dieses wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Steuerberaterkammer Berlin gesandt. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses werden vom Bürgeramt Gebühren erhoben.
Downloads
- Antrag auf Bestellung bzw. Wiederbestellung als Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter
- Erklärung zur Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater
- Bestätigung des Arbeitgebers für Syndikus-Steuerberater
- Merkblatt für gewerbliche Arbeitgeber
Formulare für den Antrag auf Verleihung einer Fachberaterbezeichnung und die Anerkennung einer Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft können Sie im Mitgliederbereich finden.
