Allgemeine Wirtschaftslehre vermittelt das wirtschaftliche und rechtliche Grundwissen, das die Auszubildenden zur Berufsausübung benötigen. Wichtig ist hier natürlich vor allem auch die praktische Anwendung dieses Wissens. Es werden die Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik sowie des Schuld-, Sachen-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Außerdem werden grundlegende wirtschaftliche Einsichten berufsübergreifend und unter Berücksichtigung der vielfältigen Systemverflechtungen zwischen Märkten, Gesamtwirtschaft und Gesellschaft vermittelt.
In der Steuerlehre erwerben die Auszubildenden Kenntnisse insbesondere aus den Bereichen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Abgabenordnung. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, Steuererklärungen vorzubereiten.
Das Rechnungswesen ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der Erfassung und Überwachung der im Unternehmen entstehenden Einnahmen, Ausgaben und Warenbewegungen. So ist der Unternehmer in der Lage, den betriebswirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens zu überwachen und gegenüber Dritten, zum Beispiel dem Finanzamt und Banken, darzustellen. Hierzu werden die Buchführung und der Jahresabschluss bzw. die Bilanz erstellt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und dauert höchstens 180 Minuten. Sie wird in den Prüfungsfächern Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit den Lerninhalten der ersten zwei Ausbildungsjahre durchgeführt. Einzelheiten regelt § 7 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ausbildungsgang