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Steuerberaterkammer Berlin

Der Ausbildungsgang zur/zum Steuerfachangestellten.

Der Inhalt der Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten sowie dem Rahmenlehrplan. Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber gemäß § 8 BBiG auch verkürzt werden. Eine Verkürzung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Auszubildende über die allgemeine Hochschulreife verfügt oder bereits eine andere kaufmännische Ausbildung absolviert hat. Die Ausbildung ist in einen praktischen und einen berufsschulischen Bereich aufgeteilt. Die praktisch Ausbildung erfolgt in einer Steuerberaterkanzlei, die berufsschulische am Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern. Die Berufsschule wird an zwei Tagen in der Woche besucht. Während der Ferienzeit ist der Auszubildende an fünf Tagen in der Woche in der Steuerberaterkanzlei.

Der insgesamt vierjährige duale Ausbildungsgang „Steuerfachangestellte/r mit Abitur“ beginnt nach der zehnten Klasse mit einer einjährigen vollzeitschulischen Ausbildung in der Berufsschule. Im sich daran anschließenden ersten und zweiten Berufsausbildungsjahr wird die Berufsschule an drei Tagen und im letzten Ausbildungsjahr an einem Tag pro Woche besucht. Die Abiturprüfung wird im zweiten Jahr der Berufsausbildung (Klassenstufe 13) abgelegt.

Praktische Ausbildung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Steuerberaterkanzlei werden die Auszubildenden an die Tätigkeiten eines Steuerfachangestellten herangeführt und die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Der Auszubildende soll erlernen, steuerliche Sachverhalte im wirtschaftlichen Zusammenhang zu erfassen und die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig im Team zu erfüllen.

Berufsschulische Ausbildung

In der Berufsschule werden die Lerngebiete Allgemeine Wirtschaftslehre, Steuerlehre und Rechnungswesen unterrichtet.

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