Beruflicher Ausbildungsweg
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgt aber auch dann, wenn die Bewerber einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf erlangt haben. Insbesondere eine Ausbildung als Steuerfachangestellter ist hinsichtlich der Prüfungszulassung als geeignet anzusehen. Aber auch eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter oder ein Abschluss als Bilanzbuchhalter erfüllen die Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung.
Bewerber mit einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung müssen nach dieser eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren absolviert haben, um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu erlangen. Bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter verkürzt sich der Zeitraum auf sieben Jahre.
Downloads
Für Anträge auf Zulassung zur Steuerberater- bzw. Eignungsprüfung und Anträge auf verbindliche Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung benutzen Sie bitte das jeweilige Formular.
- Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung 2010
- Antrag auf verbindliche Auskunft
- Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- Arbeitgeberbescheinigung über praktische Tätigkeiten
- Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
- Merkblatt zur Steuerberaterprüfung - mündlicher Teil
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2010 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben
- Amtliche Bekanntmachung 5/2009 betreffend die Zulassung zur Steuerberater- und Eignungsprüfung 2010
Zulassung