Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Die Steuerberaterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Der Prüfungsausschuss gehört jeweils zu der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde: In Berlin ist dies die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Teilnahme an der Prüfung setzt die Zulassung zur Prüfung voraus. Für die Steuerberaterprüfungen, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, ist die Zulassung jeweils bei der Steuerberaterkammer zu beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich die Bewerber vorwiegend beruflich tätig sind oder ihren Wohnsitz haben, sofern sie keiner Tätigkeit nachgehen.
Akademischer Ausbildungsweg
Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, wenn er ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen hat. In Betracht kommen hier insbesondere Studiengänge mit einem Abschluss als Diplom-Volkswirt/in, Diplom-Kaufmann/-frau, Diplom- Betriebswirt/in, Diplom-Wirtschaftsingenieur/in und Diplom-Handelslehrer/in.
Nach Abschluss des Hochschulstudiums müssen die Bewerber auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sein. Die Tätigkeit muss mindestens drei Jahre ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Zulassung