Fachberater/in werden.
Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Bezeichnungen, mit der Steuerberaterinnen und Steuerberater auf eine steuerrechtliche Spezialisierung hinweisen können.
Der Erwerb einer solchen Bezeichnung erfordert weit überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse auf dem entsprechenden Spezialgebiet, die sich die Bewerber in einem 120 Stunden umfassenden Lehrgang aneignen und durch den Nachweis über zahlreiche praktische Fälle belegen. Zudem sind Steuerberaterinnen und Steuerberater mit dem Erwerb einer Fachbezeichnung verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und dies gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer nachzuweisen.
Fachberater/in für Internationales Steuerrecht
Für die Verleihung dieser Fachbezeichnung müssen die Bewerber umfangreiche Kenntnisse insbesondere aus dem nationalen Außensteuerrecht, dem Recht der Doppelbesteuerung sowie den ausländischen Steuerrechtsordnungen, dem Recht der Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland bzw. inländischer Steuerpflichtiger im Ausland nachweisen.
Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern
Für diese Fachbezeichnungen benötigen die Bewerber Nachweise über umfangreiche Kenntnisse aus den Bereichen Einfuhrabfertigung, Zolltarifrecht, Zollwertrecht, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Elektronische Zollabwicklung unter ATLAS, Zollschuldrecht, Rechtsschutz und Billigkeitsmaßnahmen sowie Strafund Bußgeldsachen im Bereich Zölle und Verbrauchsteuern.
Fachberater