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Steuerberaterkammer Berlin

Steuerberater suchen. Sollte hierdurch innerhalb einer angemessenen Frist keine Klärung des Problems möglich sein, so können Sie sich schriftlich und möglichst zeitnah beschwerdeführend an die Steuerberaterkammer Berlin, Postfach 15 11 80, 10673 Berlin wenden. In Ihrer Beschwerde sollten Sie den maßgeblichen Sachverhalt schildern, geeignete Unterlagen in Kopie beifügen und darlegen, was Sie dem Steuerberater vorwerfen. Bitte geben Sie Ihre Anschrift an, da anonyme Beschwerden nicht bearbeitet werden können. Das Beschwerdeverfahren ist für den Beschwerdeführer gebührenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammer Berlin bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen einen Steuerberater nicht behilflich sein kann. Da die Steuerberaterkammer Berlin nach dem Steuerberaterungsgesetz nur die Berufsaufsicht und nicht die Fachaufsicht über ihre Mitglieder inne hat, kann sie ihm Rahmen eines Beschwerdeverfahrens keine Entscheidung darüber treffen, ob die Leistung eines Steuerberaters fachlich richtig ist. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Frage, die nur durch die Zivilgerichte entschieden werden kann. Die Steuerberaterkammer Berlin hat keine Möglichkeit, einen Sachverhalt durch Beweiserhebung zu ermitteln und ist auch nicht verpflichtet, zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter berufsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Prüfung der Beschwerde

Wird über ein Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin eine Beschwerde erhoben, prüft ihr Vorstand den vorgetragenen Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten und fordert das betroffene Mitglied zu einer Stellungnahme auf, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Berufspflichtverletzung vorliegen.

Prüfungsmaßstab sind insoweit die sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten ergebenden Berufspflichten. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Pflicht der Steuerberater und

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