Eine Kammer für alles, was Recht ist.
Die Steuerberaterkammer Berlin überwacht die Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ahndet diese mit den erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen. Sie nimmt Beschwerden von Mandanten ihrer Mitglieder entgegen und führt auf Antrag auch Vermittlungsverfahren durch. Die Berufsaufsicht beinhaltet allerdings nicht die Durchsetzung von Ansprüchen eines Mandanten gegenüber seinem Steuerberater: Hierfür sind die entsprechenden Gerichte zuständig. Jedoch überwacht die Steuerberaterkammer, dass ihre Mitglieder für die Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Und sie erteilt im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Möglichkeiten Dritten auf Antrag Auskunft über Namen, Adresse und Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters, damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Ihren Mitgliedern gibt die Steuerberaterkammer Berlin Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, Fragen der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder zu allgemeinen Fragen zum Zivil- und Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Darüber hinaus erhalten alle Mitglieder in regelmäßigen Abständen Kammermitteilungen mit aktuellen Informationen.
Berufsaufsicht
Steuerberater unterliegen gemäß § 76 Abs. 1 StBerG der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern. Diese haben die Mitglieder der Steuerberaterkammern in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, die Erfüllung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen und das Recht der Rüge zu handhaben.
Berufsaufsicht