Steuererklärungen, noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden, und Ihre dem Steuerberater zur Erledigung des Auftrags übergebenen Unterlagen zurück.
Der Steuerberatungsvertrag kann beiderseits gekündigt werden. Neben einer ordentlichen Kündigung kann auch eine außerordentliche in Betracht kommen, wenn eine weitere Vertragsdurchführung nicht zumutbar ist. Gemäß § 628 BGB kann der Steuerberater in der Regel jedoch Gebühren für die bisher erbrachten Leistungen verlangen. Bei der Beauftragung eines neuen Steuerberaters fallen daher möglicherweise Kosten mehrfach an.
Mandatsverhältnis