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Steuerberaterkammer Berlin

Mandatsverhältnis.

Bei der Wahl eines Steuerberaters für die Erledigung Ihrer Steuerangelegenheiten können Sie auf unseren Steuerberatersuchdienst zurückgreifen. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedenste Spezialgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte anzugeben, um einen Steuerberater zu finden, der Ihren persönlichen Anforderungen entspricht.

Vor der Beauftragung eines Steuerberaters mit Ihren Steuerangelegenheiten steht in der Regel ein erstes Gespräch. In diesem haben Sie die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck vom Steuerberater und der Kanzlei zu machen, den Umfang Ihres Auftrags und die voraussichtliche Höhe der anfallenden Gebühren des Steuerberaters zu besprechen. Beachten Sie bitte, dass auch ein erstes Gespräch eine Tätigkeit des Steuerberaters sein kann, wenn bereits steuerlich relevante Informationen durch den Steuerberater entgegengenommen werden, um eine erste steuerliche Einschätzung zu machen. Dann liegt eine Erstberatung im Sinne des § 21 Abs. 1 StBGebV vor, für die der Steuerberater eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zehn Zehntel nach Tabelle A berechnen kann. Bei einer Erstberatung ist die Gebühr jedoch auf höchstens 180,00 EUR beschränkt.

Die Beauftragung des Steuerberaters mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Für die Vertretung gegenüber dem Finanzamt oder dem Finanzgericht muss der Steuerberater jedoch schriftlich bevollmächtigt werden. Dem Steuerberater kann auch eine Zustellungsvollmacht erteilt werden. Schreiben und Bescheide des Finanzamtes können dann direkt an den Steuerberater gesandt werden und es werden Verzögerungen in Bezug auf die Einhaltung von Fristen vermieden, deren Nichtbeachtung zu Nachteilen bei der Wahrung Ihrer Rechte führen kann. Es ist jedoch empfehlenswert, auch einen schriftlichen Steuerberatungsvertrag zu schließen. In diesem kann dann genau der konkrete Auftragsumfang festgehalten werden. Außerdem können Fristen für die ordentliche Kündigung des Vertrags oder die Höhe des Haftungsbetrags des Steuerberaters vereinbart werden. Durch allgemeine Geschäftsbedingungen kann

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