Zur Vorbereitung auf wichtige Entscheidungen im privaten und betrieblichen Bereich beraten Steuerberaterinnen und Steuerberater Sie zum Beispiel bei der privaten und betrieblichen Kapitalanlage, bei der Vermietung und Verpachtung, der Altersvorsorge und der Schenkung und bei Erbschaften. Außerdem unterstützen sie ihre Mandanten bei der Unternehmensgründung, bei Entscheidungen über die Wahl oder einen Wechseln der Rechtsform von Gesellschaften, dem Aufbau und der Führung des Rechnungswesens, der Früherkennung und Vermeidung betrieblicher Krisen, der Unternehmenssanierung und der Unternehmensnachfolge. Außerdem führen sie Unternehmensbewertungen durch und erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnungen und bereiten Unternehmen auf Nachweisführung nach § 18 KWG und das Rating (Basel II) vor.
Steuerberaterinnen und Steuerberater übernehmen auch gesetzliche und freiwillige Prüfungen wie zum Beispiel die Gründungsprüfung, freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen, Sonderprüfungen nach § 142 ff. AktG, Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 KWG und Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung.
Sie können auch als Treuhänder, Vermögens-, Grundstücks- oder Hausverwalter, als Beirats- oder Aufsichtsratsmitglied, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter, Schiedsrichter, Mediator, Sachverständiger, Gutachter und Testamentsvollstrecker tätig sein.
Leistungen