Durch das Ministerium der Finanzen der DDR wurden der Steuerberaterkammer Berlin mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen die Aufgaben nach der Verordnung über die Hilfeleistung in Steuersachen der DDR vom 27. Juni 1990 bis zum Inkrafttreten des Steuerberatungsgesetzes im Ostteil Berlins übertragen, so dass im gesamten Berlin eine einheitliche Anwendung des Berufsrechts der Steuerberater gewährleistet wurde.
Unterstützung beim Aufbau der Steuerberaterkammer Brandenburg
Die Steuerberaterkammer Berlin half auch beim Aufbau der im September 1990 gegründeten Steuerberaterkammer Brandenburg. Auszubildende aus Brandenburg wurden an der Berufsschule in Berlin unterrichtet, da in Brandenburg zunächst keine Möglichkeit bestand, den Berufsschulunterricht durchzuführen. Durch den ehrenamtlichen Einsatz Berliner Berufsschullehrer konnte bereits Ende 1991 der Berufsschulunterricht auch in Brandenburg durchgeführt werden. Den Kollegen in Brandenburg gelang es schnell, innerhalb der veränderten Verhältnisse eine Selbstverwaltungseinrichtung zu schaffen. Noch heute arbeiten beide Steuerberaterkammern vertrauensvoll zusammen. Seit 2007 wird zum Beispiel zusammen mit dem Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. und dem Berlin-Brandenburger Verband der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer e.V. eine gemeinsame Imagekampagne durchgeführt.
Neue Zuständigkeiten
Eine Stärkung der Selbstverwaltung erfuhr die Kammerarbeit durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater, das am 1. Juli 2000 in Kraft trat. Mit diesem diesem Gesetz wurde den Steuerberaterkammern die Zuständigkeit für die Bestellung von Steuerberatern bzw. der Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften und für den Widerruf der Bestellung und Anerkennung übertragen. Zuvor hatten diese Zuständigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen in den einzelnen Bundesländern gelegen. Und ab dem 1. Januar 2009 obliegt den Steuerberaterkammern auch die Organisation der Steuerberaterprüfung einschließlich der Bearbeitung der Anträge auf Zulassung zur Prüfung.
Geschichte